Neue Bücher

01
von Simon Borowiak "Schade um den schönen Sex. Die Fortsetzung des vor ca. zwei Jahren begonnenen Romans "wer wem wen".
02
von Reif Larsen "Die Karte meiner Träume". Man sieht die Welt entstehen wie ein Kind.
03
von Kathrin Gerlof "Alle Zeit", Töchter schweigen und verzeihen nie...

Autoren der Welt

Die geistigen Urheber von Werken oder die Verfassern nennt man Autoren. Der Begriff stammt von dem lateinischen Begriff auctor ab, der Schöpfer, Veranlasser, Förderer oder Urheber bedeutet. Es handelt sich dabei meistens um Autoren aus der Literatur. Dazu zählen, Sachbuch-, Fachbuch-, Fernseh-, Bühnen-, Lehrbuch-, Opern- oder Drehbuchverfasser. Gesetzes- oder Softwareautoren werden deutlich seltener als Urheber eines Werkes bezeichnet, weil dies durch einen juristischen Beiklang, der sogenannten nichtliterarischen Schriftsteller, wie etwa Filmkunst, Musik und Fotografie verstanden wird. Es ist auch nicht üblich dass visuelle Poesie, konkrete Poesie oder Wortbilder als Werke von Autoren bezeichnet werden. Autoren haben das Recht an ihrem geistigen Eigentum. Geschützt werden ihre Werke durch das Urheber- und das Verwertungsrecht. Auch der Begriff Autoren unterliegt den geschichtlichen Veränderungen im Laufe der Zeit. Die Begriffe Autorität und Autor verweisen im Mittelalter zum Beispiel noch wie selbstverständlich aufeinander. Der Begriff auctor bezeichnet den Urheber, Sachverwalter oder Verfasser eines Werkes und entstammt eigentlich der Rechtssprache. Die Wortbedeutung schließt dabei, anders als in der heutigen Zeit, selbstverständlich den Begriff Autorität mit ein und bezeichnet damit einen Verfasser die eine große Anerkennung gefunden und ein respektables Ansehen erworben haben.

In den Gattungen der theologischen und wissenschaftlichen Literatur sind vor allem die Gratwanderungen von der mündlichen zur schriftlichen Literatur und somit auch der Autoren zu bemerken. Hierzu zählen auch die der Wandlung unterlegenen handschriftlich verfassten Bücher die später dann per Buchdruck vervielfältigt wurden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass hierzu auch die Vervielfältigung von Texten oder Büchern in das Urheber- bzw. das Verwertungsrecht von Autoren fällt. Dies kam vor allem in der Neuzeit zu tragen, als belletristische Autoren sich in der Sturm und Drangzeit von allen anderen Autoren abhoben. Ihre Hochphase, die dem 19. Und 20. Jahrhundert zugeordnet wurde, erlebten idealisierte und emphatische Autoren in dieser Zeit. Unterschieden wird bis heute auch noch zwischen Erzählern und Autoren. Autoren werden als Verfasser von Texten gewertet, wogegen Erzähler nur den Inhalt der von Autoren verfassten Texte durch erzählen wieder geben und somit eine von Verfassern geschaffte Instanz sind. In der heutigen Zeit ist es für Autoren wesentlich einfacher geworden ihre Werke zu publizieren. Durch die Einführung von Computern auf dem breiten Markt, ist es wesentlich kostengünstiger für die Verfasser von Werken diese als Orginalwerk in digitalisierter oder gedruckter Form einem Verlag oder Herausgeber zur Verfügung zu stellen. Trotzdem ist für Autoren die Vermarktung und die Öffentlichwirksamkeit ihrer Werke auch in Zeiten des World Wide Web zu bedenken. Es reicht für junge Autoren oft nicht aus, sich eine eigene Homepage zuzulegen, sondern es empfiehlt sich immer noch die gängige Vorgehensweise über einen Verlag oder Herausgeber. Für Autoren gibt es zwei Möglichkeiten ihre Werke zu Verlegen. Einmal in der Form des Eigenverlages oder eines anderen Verlages. Als Eigenverleger tragen die Autoren ein sehr großes Risiko im unternehmerischen Sinn, da alle anfallenden Kosten selbst getragen werden müssen. Nutzen die Autoren dagegen einen Verlag, übernimmt dieser zwar meist alle anfallenden Kosten, aber im Gegenzug müssen die Verfasser sich mit einer pauschalen Vergütung zufrieden geben.

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